Gleichstellung für homosexuelle Beamte
Karlsruhe stellt Weichen
Dass Karlsruhe die Gleichstellung für homosexuelle Beamte fordert, ist ein wichtiges Signal.
Eingetragene Homo-Partnerschaften müssen im Beamtenrecht wie Ehen behandelt werden – auch rückwirkend. Das entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts und rannte damit weitgehend offene Türen ein.
Erst im dritten Anlauf entschied das Bundesverfassungsgericht zugunsten der homosexuellen Beamten. 2007 und 2008 waren entsprechende Klagen auf Gleichstellung noch abgelehnt worden. Konkret geht ...