Mitarbeiter katholischer Einrichtungen müssen nach einem Kirchenaustritt auch künftig mit Kündigung rechnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Anlass des Urteils war der Fall eines Caritas-Sonderpädagogen aus Mannheim.
Der Austritt sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne, entschied das Bundesarbeitsgericht am ...