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Bundesarbeitsgericht

Katholische Kirche darf wegen Austritt kündigen

  • dpa

  • Do, 25. April 2013, 18:46 Uhr
    Wirtschaft

Mitarbeiter katholischer Einrichtungen müssen nach einem Kirchenaustritt auch künftig mit Kündigung rechnen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Anlass des Urteils war der Fall eines Caritas-Sonderpädagogen aus Mannheim.

Die Caritas in Mannheim hat einem Sond...gt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.  | Foto: dpa
Die Caritas in Mannheim hat einem Sonderpädagogen zurecht gekündigt, nachdem er aus der katholischen Kirche ausgetreten war, sagt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Foto: dpa
Der Austritt sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß, der die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst rechtfertigen könne, entschied das Bundesarbeitsgericht am ...

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