Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass Austritte nicht auf Kirchensteuerpflicht beschränkt werden können.
Es ist eine Errungenschaft des 19. Jahrhunderts. Wer aus der Kirche austritt, kann dies bei staatlichen Behörden per Unterschrift unter ein Formular erklären. So wollte der Staat die Glaubensfreiheit schützen, zu der auch die Freiheit gehört, nichts zu glauben oder keiner Kirche anzugehören. Damals hatte man aber wohl nicht erwartet, dass aus dieser Regelung einmal ein ...