Hat die Commerzbank Recht gebrochen, als sie die Geschäftsbeziehung zu einem Rechtsextremen beendete? Nein. Banken dürfen Konten von (politisch) unliebsamen Kunden jederzeit kündigen.
Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Die Banken müssen dabei keine Interessenabwägung vornehmen und die Kündigung auch nicht begründen (Az: XI ZR 22/12).
Geklagt hatte die Verlagsgruppe "Lesen und Schenken" des ...