Kein neuer Mordprozess
Oberlandesgericht weist Beschwerde zurück / Kein Pflichtverteidiger für Waldvogel-Witwe.
WALDSHUT-TIENGEN (rog). Die Bemühungen um ein Wiederaufnahmeverfahren im Mordfall Waldvogel sind nun auch am Oberlandesgericht Karlsruhe gescheitert. Die wegen Mordes verurteilte Witwe des Opfers, die zur Tatzeit vor neun Jahren in Küssaberg wohnte, unterlag mit ihrer Beschwerde gegen eine ablehnende Entscheidung des Landgerichts Waldshut-Tiengen.
Die Millionärswitwe, die in ihrer Haft wieder geheiratet hat, hatte über ihren Ehemann die Bestellung eines Pflichtverteidigers beantragt. Ziel war die Vorbereitung ...