Kein neues Ufer für Private
Verwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Wiederherstellung eines Grundstücks an der Glotter .
FREIBURG/GLOTTERTAL. Friedlich fließt die Glotter in diesen Tagen durch das Tal, dem der Bach seinen Namen gegeben hat. Dabei knabbert das Wasser beständig an den Böschungen des Flussbetts. Eigentümer eines an der Glotter gelegenen Grundstücks, dessen Ufer ausgespült wurde, hatten Glottertal deshalb verklagt: Sie wollten, dass ihr Grundstück wiederhergestellt wird – auf Kosten der Gemeinde. Doch das Freiburger Verwaltungsgericht hat entschieden: Ein Anspruch besteht nicht.
Das Urteil ist aktuell, der Fall dagegen nicht: Vielmehr wandten sich die Kläger bereits im Oktober 2005 an die Gemeinde, und 2006 fand ein erster Vor-Ort-Termin statt: Anlass war, wie das Verwaltungsgericht in einer aktuellen Mitteilung erklärt, dass an dem in Glottertal gelegenen Grundstück ein Uferstreifen in einer Breite von einem halben bis ganzen Meter ausgespült und ...