Deutscher Witwer erreicht beim Gerichtshof für Menschenrechte nur einen Teilerfolg.
STRASSBURG/BERLIN. Eine lebensmüde Patientin hat keinen europarechtlichen Anspruch auf die Gewährung von Suizidmedizin. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Allerdings dürfen deutsche Gerichte die Prüfung dieser Frage nicht ...