Rechtsmediziner widerspricht im Neuenburger Feldmordprozess der Einlassung des 23-Jährigen Angeklagten.
NEUENBURG/FREIBURG. Keine Hinweise auf einen Schuss in den Hinterkopf haben die Rechtsmediziner der Uni Freiburg bei der Obduktion des getöteten 21-Jährigen aus Neuenburg Anfang 2015 gefunden. Auch keine Anzeichen dafür, dass ein Schuss seinen Kopf derart deformiert oder verletzt haben könnte, dass der 23-jährige Angeklagte davon ausgehen konnte, einem ...