Keine Bewährung verdient
Am Strafmaß für einen 24-Jährigen wurde nicht gerüttelt, aber die Bewährung wurde aufgehoben.
SCHÖNAU/WALDSHUT. Turbulente Szenen hatten sich Anfang Dezember 2012 im Amtsgericht Schönau abgespielt: Ein heute 24-Jähriger hatte unter anderem versucht, seinem angeklagten Bruder zur Flucht aus dem Gerichtssaal zu verhelfen und war zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden.
Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hob die Siebte Kleine Strafkammer des Landgerichts Waldshut-Tiengen unter dem Vorsitz von Richter Johannes Daun das erstinstanzliche Urteil mit der Maßgabe auf, dass die ...