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Keine Entschädigung für die Opfer

Christian Rath
  • Do, 07. Juli 2011
    Deutschland

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einem Massaker der Waffen-SS von 1944.

Der Gerichtshof für Menschenrechte  | Foto: dpa
Der Gerichtshof für Menschenrechte Foto: dpa
STRASSBURG. Die Nachfahren der Opfer eines Massakers der Waffen-SS in Griechenland können in Deutschland keine Entschädigung einklagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies jetzt eine Beschwerde des Griechen Argyris ...

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