Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu einem Massaker der Waffen-SS von 1944.
STRASSBURG. Die Nachfahren der Opfer eines Massakers der Waffen-SS in Griechenland können in Deutschland keine Entschädigung einklagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wies jetzt eine Beschwerde des Griechen Argyris ...