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Keine Prozesskostenhilfe für Bärthel

Katja Mielcarek
  • Sa, 04. Oktober 2014
    Rickenbach

Verwaltungsgerichtshof hat Antrag des einstigen Rickenbacher Bürgermeisterkandidaten abgelehnt / Wahlanfechtung vor Scheitern.

Wollen für die Anfechtung der Rickenba...echts) und sein Anwalt Martin Kohlmann  | Foto: Archivfoto: Katja Mielcarek
Wollen für die Anfechtung der Rickenbacher Bürgermeisterwahl bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen: Christian Bärthel (rechts) und sein Anwalt Martin Kohlmann Foto: Archivfoto: Katja Mielcarek

RICKENBACH. Anders als noch in der ersten Instanz vom Verwaltungsgericht Freiburg ist Christian Bärthel vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Prozesskostenhilfe verweigert worden. Damit ist absehbar, dass dort die Berufung des Thüringers gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg abgewiesen wird. Bärthel hatte die Bürgermeisterwahl in Rickenbach angefochten, weil er als Kandidat nicht zugelassen worden war. In der ersten Instanz hat er verloren. Er kündigte an, dann auch vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen zu wollen.

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