Keine Strafe für Fußtritt
VOR GERICHT: 53-Jähriger tritt Jungen aus Versehen/ Auch Vater ist mit Einstellung einverstanden.
ST. BLASIEN. Erfolg mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefehl, mit dem er zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hatte ein 53-jähriger Arbeitsloser. Der Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung ließ sich letztlich nicht beweisen. Die Direktorin des Amtsgerichtes St. Blasien, Susanne Lämmlin-Daun, stellte das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Angeklagtem ein.
Im vergangenen Jahr kam es kurz vor Weihnachten im Bereich der Unterführung zwischen Christuskirche und oberem Kurpark zu einem Vorfall, der Angeklagte soll einem neunjährigen Jungen mit ...