Account/Login

Keine Strafe wegen Spray

Peter Gerigk

Von

Mi, 30. November 2011

Rheinfelden / Schweiz

Für deutschen Arzt lohnt sich Widerspruch gegen Strafbefehl wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Was in Deutschland erlaubt ist, kann i...Zollformalitäten jedenfalls ist lang.   | Foto: Ralf Staub
Was in Deutschland erlaubt ist, kann in der Schweiz verboten sein. Die Liste der Zollformalitäten jedenfalls ist lang. Foto: Ralf Staub

RHEINFELDEN. Der deutsche Arzt, der wegen seines Grenzübertritts in die Schweiz mit einem CS-Spray im Auto einen Strafbefehl erhielt und dagegen Widerspruch einlegte, hat gestern erleichtert aufgeatmet. Bei der Gerichtsverhandlung im Bezirksgericht Rheinfelden/Schweiz sah Richterin Regula Lützelschwab von der Geldbuße in Höhe von 1700 Schweizer Franken, die von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg gegen ihn verhängt wurde, ab. "Der Freispruch wäre das Optimum gewesen, aber mit diesem Urteil kann ich gut leben", sagte er.

Die Richterin hatte ein Einsehen mit dem 40-Jährigen. Sie blieb zwar dabei, er sei der fahrlässigen Übertretung des Schweizer Waffengesetzes schuldig. Denn im Gegensatz zu Deutschland, wo ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel