Keine Unterbringung
68-jähriger Lahrer, der Shisha-Bar anzünden wollte, muss nicht in ein psychiatrisches Krankenhaus.
LAHR. Im Verfahren gegen einen 68-Jährigen, der versucht hat, eine Shisha-Bar anzuzünden (die BZ hat berichtet), ist der Antrag der Staatsanwaltschaft auf die Unterbringung des Lahrers in einem psychiatrischen Krankenhaus von der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts abgelehnt worden. Für die Brandstiftung selbst wurde keine Strafe ausgesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Unterbringung beantragt. Sie sollte aber zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Rentner ...