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Kinder haften für ihre Eltern

  • Mo, 15. November 2010
    Liebe & Familie

BZ-INTERVIEW mit dem Anwalt Magnus Gammelin zum Elternunterhalt.

Magnus Gammelin  | Foto: Bettina Schaller
Magnus Gammelin Foto: Bettina Schaller

Nach einem aktuellen Urteil (siehe Kasten Rechtslage) des Bundesgerichtshofes müssen Kinder für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen, wenn diese, etwa als Pflegefall, dazu nicht mehr in der Lage sind. Über die Unterhaltspflicht sprach BZ-Mitarbeiterin Bettina Schaller mit Magnus Gammelin, Fachanwalt für Familienrecht.

BZ: Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches stellt die Unterhaltspflicht fest. Wer muss wann zahlen?
Gammelin: Verwandte in gerader Linie, also Eltern gegenüber ihren Kindern einerseits und Kinder gegenüber ihren Eltern andererseits, sind einander zum ...

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