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Besuch von Unicef

Kinderrechte – von Bildung bis Schutz vor Gewalt

  • Zisch-Reporter der Klasse 4b der Grundschule Schmieheim

  • Fr, 29. November 2019, 05:17 Uhr
    Zisch-Texte

Was sind eigentlich Kinderrechte? Um das zu klären, besuchten Eva Blencke-Illmann und Stefanie Elfgang von Unicef Freiburg im Rahmen eines Zisch-Aktionstags die Klasse 4b der Grundschule Schmieheim.

Benjamin Graf (links) hat ein Bild zum Recht auf Schutz im Krieg gezeichnet, Ben Baumann (daneben) eines zum Recht auf eine saubere Umwelt. Foto: Privat
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Anschließend an den Aktionstag schrieben die Zisch-Reporter Texte darüber, was sie erlebt und erfahren hatten:

Ein schöner Schultag


Heute ging es um Kinderrechte. Eva Blencke-Illmann und Stefanie Elfgang von Unicef kamen zu uns in den Unterricht. Zuerst zeigten sie uns einen Film, danach informierten sie uns über die Rechte von Kindern. Kinder haben zum Beispiel das Recht auf Freizeit, Schule, Nahrung und Geheimnisse. Nach einer Pause bekamen wir zwei Arbeitsblätter. Anschließend durften wir unsere Fragen stellen. Danach haben wir uns schon verabschiedet. Dieser Schultag hat mir sehr gut gefallen.

Von Ana Gligorovska

Die Kinderrechte
Eltern und Lehrer können den Kindern helfen, ihre Rechte kennenzulernen, damit sie sich gut entwickeln können. Dazu gehört, dass sie ihre eigene Meinung sagen dürfen, auch vor Gericht. Sie haben ein Recht auf Privatsphäre in ihrem Zimmer. Wenn Kinder wollen, dürfen sie andere Kinder treffen, zum Beispiel in einem Club oder Jugendzentrum.

Kranke Kinder oder Flüchtlinge haben besonderen Schutz nötig. Dazu gehört auch, dass auf ihre Gesundheit geachtet wird und ihnen beigebracht wird, wie man gesund lebt. Der Staat sorgt bei uns für eine gute und kostenlose Schulbildung. So können Kinder ihre Talente und Fähigkeiten entwickeln. Kinder dürfen nicht zur Arbeit gezwungen werden und nicht aktiv an Kriegen teilnehmen.

Alle Kinder und Erwachsenen sollten die Kinderrechte gut kennen.

Von Eliah Meier

Ein abwechslungsreicher Schultag
Heute haben uns zwei Mitarbeiterinnen von Unicef besucht. Eva Blencke-Illmann und Stefanie Elfgang. Sie wollten wissen, welche Kinderrechte wir schon kennen, dann haben wir einen kleinen Film über Kinderrechte angeschaut. Über Unicef erfuhren wir, dass es 73 Jahre alt ist und nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wurde. Nun bekamen wir zwei Arbeitsblätter: Auf einem war ein Bild mit verschiedenen Kinderrechten, auf dem anderen ein Suchsel.

Im Anschluss daran suchte sich jeder ein Kinderrecht aus und malte dazu ein Bild. Ich habe das Recht auf Bildung gewählt und eine Schule gemalt. Nach dem Malen bekamen wir eine Pause. Danach kam das Interview dran. Das war ein abwechslungsreicher Schultag.

Von Maximilian Schmieder

Die Konvention umfasst 54 Artikel
Heute war ein sehr interessanter Schultag. Wir, die Klasse 4b aus Schmieheim bekamen Besuch von Unicef. Eva Blencke-Illmann und Stefanie Elfgang arbeiten ehrenamtlich bei Unicef. Sie haben uns sehr viel Interessantes über Unicef erzählt: Unicef gibt es seit 73 Jahren, auf der ganzen Welt gibt es Kinderrechte und das schon seit 30 Jahren.

Die Konvention über die Rechte des Kindes umfasst 54 Artikel, diese beinhalten die Kinderrechte und ihre Umsetzung und Einhaltung. Die wichtigsten Kinderrechte für mich sind: Schutz im Krieg, Versorgung mit Medikamenten, Lebensmitteln und Kleidung und ganz wichtig ist die gewaltfreie Erziehung – kein Schlagen! Kinderrechte sind sehr wichtig, daran müssen sich alle halten.

Von Nico Wieber

Wir Kinder haben Rechte!
Jedes Kind hat Rechte. Kinderrechte sind vor allem zum Schutz der Kinder. Sie sollen vor Gewalt geschützt werden. Außerdem sollen Kinder auf eine geeignete Art mitbestimmen können. Der 20. November ist der Tag der Kinderrechte oder auch Weltkindertag. In Deutschland gibt es auch den 1. Juni als Tag des Kindes und den 20. September als Kindertag.

Seit 1989 gibt es eine Vereinbarung über Kinderrechte. In allen Ländern sollten die Gesetze die Kinderrechte beachten. Alle Kinder haben die gleichen Rechte, egal wie alt sie sind, woher sie kommen, oder ob sie Mädchen oder Jungen sind. Jedes Kind hat das Recht, Hilfe zu bekommen, das ist das Recht auf Schutz und Fürsorge. Schutz bedeutet, dass niemand über den Körper eines anderen Menschen bestimmen darf. So darf auch niemand ein Kind anfassen, wenn das Kind es nicht möchte.

Kinder haben das Recht mitzureden, wenn es um eine Entscheidung geht, die sie betrifft. Jedes Kind hat das Recht, angehört zu werden und seine Meinung zu vertreten. Wenn zehn Kinder beisammen sind, kann es sein, dass es bei einer Entscheidung sechs gegen vier steht. Da gilt dann das Mehrheitsrecht. Es gibt zum Beispiel Kinderkrippen, bei denen die Kinder mitentscheiden können ob ein neuer Betreuer eingestellt wird oder nicht.

Von Sofia Schwab

Ressort: Zisch-Texte

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