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Breisgau-Hochschwarzwald

Kinderschutzgesetz: Landratsamt fordert Rückmeldung von Hunderten Vereinen

Sebastian Wolfrum

Von

Fr, 05. Oktober 2018 um 16:42 Uhr

Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

BZ-Plus Das Kinderschutzgesetz verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis von Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Das Landratsamt muss Hunderten Vereinen hinterherlaufen, um das Bundesgesetz umzusetzen.

Erwachsene, die in der Jugendarbeit tä...olizeiliches Führungszeugnis vorlegen.  | Foto: dpa
Erwachsene, die in der Jugendarbeit tätig sind, beispielsweise als Ausbilder für Vereine, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Foto: dpa
Hintergrund sind Bestimmungen des Kinderschutzgesetzes. Dieses verpflichtet Jugendämter, Vereinbarungen mit Vereinen, Verbänden oder ...

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