Kirchliche Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nach ihrer Konfession auswählen. Das gilt aber nicht für jeden Posten. Das Sonderrecht der Kirche beschränkt sich auf Tendenzträger, welche die Werte des Hauses verkörpern.
"Und nicht jede Aufgabe ist eine Tendenztätigkeit", erläuterte der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg in einem Gespräch mit dem Themendienst der Deutschen Presseagentur. "Es ...