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Kirche darf nicht jeden Job nach Konfession vergeben

  • dpa

  • Do, 17. Februar 2011
    Beruf & Karriere

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter nach ihrer Konfession auswählen. Das gilt aber nicht für jeden Posten. Das Sonderrecht der Kirche beschränkt sich auf Tendenzträger, welche die Werte des Hauses verkörpern.

Kindergärten in kirchlicher Trägerscha...iner bestimmten Konfession angehören.   | Foto: epD
Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft können darauf bestehen, dass die Erzieherinnen einer bestimmten Konfession angehören. Foto: epD
"Und nicht jede Aufgabe ist eine Tendenztätigkeit", erläuterte der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg in einem Gespräch mit dem Themendienst der Deutschen Presseagentur. "Es ...

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