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Klare Aussagen statt Feilscherei

BZ-Redaktion

Von

Sa, 22. Oktober 2016

Beruf & Karriere

BZ-GASTBEITRAG VON ALFRED SPETH: Bitte um Gehaltsangabe in der Bewerbung – zumutbar oder nicht?.

Wenn in Stellenausschreibungen eine Ge..., gilt es, klare Aussagen zu treffen.   | Foto: Arno Burgi (dpa)
Wenn in Stellenausschreibungen eine Gehaltsvorstellung vom Bewerber erwartet wird, gilt es, klare Aussagen zu treffen. Foto: Arno Burgi (dpa)

n den meisten Stellenausschreibungen werden die Interessenten gebeten, eine Gehaltsvorstellung zu nennen. Viele Bewerber tun sich mit einer Aussage dazu zunächst schwer. Es wird versucht, sich um eine Antwort herumzumogeln, keine Zahl zu nennen. Äußerungen wie "sollte dem persönlichen Gespräch vorbehalten bleiben" oder "der Aufgabe angemessen" sind keine Seltenheit.

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Bewerber tun sich mit einer gewünschten Gehaltsangabe oftmals sehr schwer. Vielfach befürchten sie, sich bei einem zu niedrigen Gehaltswunsch vielleicht zu billig anzubieten, bei einem zu hohen von vorneherein keine Chance zu erhalten. Aber ...

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