Für einen 45-jährigen gelernten Drucker aus Bad Säckingen heißt es jetzt, die Koffer für den Knast zu packen. Sechs Monate ohne Bewährung kassierte er vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen für eine vorsätzliche Körperverletzung.
Damit bestätigte die Berufungsinstanz ein Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen vom November vergangenen Jahres. Eine Bewährungsstrafe hatte der Angeklagte durch die Berufung erreichen ...