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Koen Lenaerts: "Das Recht auf Privatheit überwiegt"

Christian Rath
  • Di, 14. Oktober 2014, 00:10 Uhr
    Computer & Medien

Was hat der Europäische Gerichtshof (EuGh) mit seinem Urteil über Google im Mai wirklich entschieden – und was nicht? EuGh-Vizepräsident Koen Lenaerts erklärt die Sachlage.

Koen Lenaerts (rechts)  | Foto: Thomas Frey
Koen Lenaerts (rechts) Foto: Thomas Frey
BZ: Herr Lenaerts, was ist die zentrale Aussage Ihres Google-Urteils?
Lenaerts: Wir haben entschieden: Eine Privatperson kann von einer Suchmaschine verlangen, dass bestimmte Inhalte in den Suchergebnissen zu ihrer Person nicht mehr auftauchen.
BZ: Kann dabei nur die Entfernung veralteter oder verleumderischer Inhalte verlangt ...

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