Koen Lenaerts: "Das Recht auf Privatheit überwiegt"
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Di, 14. Oktober 2014, 00:10 Uhr
Computer & Medien
Was hat der Europäische Gerichtshof (EuGh) mit seinem Urteil über Google im Mai wirklich entschieden – und was nicht? EuGh-Vizepräsident Koen Lenaerts erklärt die Sachlage.
Lenaerts: Wir haben entschieden: Eine Privatperson kann von einer Suchmaschine verlangen, dass bestimmte Inhalte in den Suchergebnissen zu ihrer Person nicht mehr auftauchen.
BZ: Kann dabei nur die Entfernung veralteter oder verleumderischer Inhalte verlangt ...