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Bundesgerichtshof

Kohl darf Bänder behalten – Buchautor Schwan unterliegt

Christian Rath
  • Mo, 13. Juli 2015, 08:25 Uhr
    Computer & Medien

Ein Ghostwriter darf Aufnahmen, die bei der Buchproduktion entstanden sind, nicht für sich behalten. Helmut Kohl konnte deshalb von seinem Ghostwriter Heribert Schwan die Herausgabe von rund 135 Tonbändern verlangen.

Bundesgerichtshof verwirft Revision von Buchautor Schwan  | Foto: dpa
Bundesgerichtshof verwirft Revision von Buchautor Schwan Foto: dpa
Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Journalist Schwan schrieb die ersten drei Bände von Kohls Memoiren. Zur Vorbereitung sprach Kohl 2001 und 2002 mit Schwan rund 600 Stunden lang über ...

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