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Das Recht des Juchtenkäfers

Wulf Rüskamp
  • Sa, 17. Dezember 2011
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Im Urteil zu Stuttgart 21 stärkt der Verwaltungsgerichtshof die Vertreter des Naturschutzes.

Der große juristische Sieg ist es nicht. Denn eigentlich hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Genehmigung für das Grundwassermanagement zu Stuttgart 21 auf Null setzen wollen. Aber das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in dieser Frage ist dennoch ein kräftiger Nasenstüber für ein offenbar übereifriges Eisenbahnbundesamt.

Die Klage des BUND ist eine der zahlreichen juristischen Auseinandersetzungen um den Stuttgarter Tiefbahnhof, dessen komplexe Planung dafür viele Ansatzpunkte bietet. Dabei geht es oft ...

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