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Komplexes Thema Schallschutz

Victoria Langelott
  • Sa, 10. Dezember 2011
    Eimeldingen

Vertreter des Regierungspräsidiums erläutern im Gemeinderat Eimeldingen die Umsetzung der Lärmsanierung, die 2012 beginnen soll.

Im April 2010 wurde der Verkehr an der B 3 in Eimeldingen gezählt.   | Foto: BZ
Im April 2010 wurde der Verkehr an der B 3 in Eimeldingen gezählt. Foto: BZ

EIMELDINGEN. Für das Einbauen schallschützender Dämmmaterialien, Fenster und Rollladenkästen an Häusern im Bereich der B 3 gibt es Bundesgelder. "Lärmsanierung" heißt das Stichwort dazu. Doch welcher Hausbesitzer genau in Eimeldingen ein Anrecht darauf hat, das musste auch beim Besuch der beiden Vertreter des Regierungspräsidiums am Donnerstag im Gemeinderat offen bleiben. Die Voraussetzungen dafür sind komplex, eines steht jedoch schon fest: Häuser, die nach dem 1. April 1974 gebaut wurden, haben keinen Anspruch auf Lärmschutz.

An dem Stichtag vor 37 Jahren war die neue Schallschutzgesetzgebung in Kraft getreten. Das heißt, dass alle danach erstellten Gebäude schon den richtigen Schallschutz haben müssten, stellte Antje ...

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