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Konradshaus erhält Zustimmung im Planungsausschuss

Juliana Eiland-Jung
  • Do, 29. September 2022
    Offenburg

Stadtplanerin erklärt, dass wegen eines existierenden Bebauungsplans es beim Bauvorhaben keiner Befreiung von Vorschriften bedarf.

(ej). Sieben Zuhörer hatte die Sitzung des Planungsausschusses. Sie waren wegen eines Punktes gekommen, der innerhalb weniger Minuten abgehandelt war: Sabine Maier-Hochbaum vom Stadtplanungsamt hatte das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung für das Pflegeheim Konradshaus in der Straße Am Feuerbach vorgestellt und darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplan bestehe und für Umsetzung des Vorhabens durch die Vinzentiushaus GmbH keine Befreiung von den Vorschriften notwendig sei.

Der Entwurf der Architekten Baurmann/Dürr aus Karlsruhe sieht zwei parallele, vierstöckige Gebäude mit flach geneigtem Satteldach vor. Ein zweistöckiges Gebäude bildet den Eingangsbereich zum Gelände, außerdem gibt es einen Verbindungsbau zwischen beiden Häusern, die 52 stationäre Betreuungsplätze bieten. Baubürgermeister Oliver Martini betonte, dass es wichtig sei, Pflegeplätze im näheren Umfeld des bisherigen Wohnortes anzubieten. Norbert Großklaus (Grüne) stimmte dem zu, zeigte aber auch Verständnis für die unterschiedlichen Interessen von Öffentlichkeit und Anliegern. Auf Nachfrage von Werner Maier (CDU) stellte Martini klar, dass es wie bei allen Bauanträgen eine Angrenzerbeteiligung gebe. Da das Bauvorhaben zwischen zwei Straßen liegt, gebe es nur zwei direkte Anlieger, von denen einer ein Kindergarten ist. Die Angrenzerbeteiligung werde auf weitere Nachbarn von der gegenüberliegenden Straßenseite ausgeweitet, "aber nicht auf die ganzen Straßen". Grundsätzlich seien Einsprüche im üblichen rechtlichen Rahmen möglich.

Ressort: Offenburg

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