Der Bundestag stimmt darüber ab, ob und unter welchen Umständen Erkrankte an Arzneimittelstudien teilnehmen dürfen.
Was der Bundestag am 9. November berät, klingt wie ein bürokratischer Routinevorgang. Tatsächlich verbirgt sich hinter dem "Vierten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" eine umstrittene ethische Frage. Und deshalb wird der Bundestag der guten Tradition folgen, die er pflegt, wenn es um ethische Kontroversen geht – sei es die ...