Einem Mann war vorgeworfen worden, vor Wut auf eine Mitarbeiterin des Ordnungsdiensts zugefahren zu sein. Zuvor hatte er falsch geparkt. Das Amtsgericht sprach ihn vom Vorwurf der Nötigung frei.
Der Anlass war gering, der ursprüngliche Vorgang alltäglich, doch am Ende mündete er in einen Fall, mit dem sich das Lahrer Amtsgerichts befassen musste. Ein 30 Jahre alter Lahrer hatte sich dort wegen Nötigung zu verantworten. Ihm war vorgeworfen worden, er sei ...