Hat ein Zahnarzt gegen jede medizinische Kunst einem zahnjährigen Jungen einen Eckzahn entfernt und sich somit der Körperverletzung schuldig gemacht? Das Amtsgericht Emmendingen vertrat die Ansicht: Er hat nicht.
Richter Thomas Ullenbruch sprach den Zahnarzt am Donnerstag frei. "Die Entscheidung war mit eine der schwierigsten des letzten Jahres", begann Ullenbruch die mündliche Urteilsbegründung. Am Ende aber, so Ullenbruch, habe er sich jenseits aller ...