Kürzere Amtszeit, aber länger wählbar
Neu beim Jugendgemeinderat .
WALDKIRCH (wß). Der Verwaltungsausschuss (VA) hatte sich in seiner jüngsten Sitzung mit einer Änderung der Richtlinien des Jugendgemeinderates zu befassen.
Vor elf Jahren, am 16. Juli 1997, beschloss der Verwaltungsausschuss die ersten Richtlinien für den Jugendgemeinderat. Wahlberechtigt und wählbar waren danach alle Jugendlichen zwischen dem 13. und 18. Lebensjahr; ...