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Kurzer Prozess im Arbeitsgericht

  • Fr, 26. September 2014
    Zell im Wiesental

Ex-Geschäftsführerin der Baugenossenschaft Zell klagt erfolglos gegen ihre Kündigung / Baugenossen denken an Schadensersatz.

Die Geschäftsführerin der Baugenossens...en gestern weder sie noch ihr Anwalt.   | Foto: dpa
Die Geschäftsführerin der Baugenossenschaft Zell erhielt im Februar 2013 eine Kündigung. Sie focht sie beim Arbeitsgericht in Waldshut an – doch zum Verhandlungstermin erschien gestern weder sie noch ihr Anwalt. Foto: dpa

ZELL/WALDSHUT-TIENGEN. Im Rechtsstreit einer ehemaligen Geschäftsführerin der Baugenossenschaft Zell gegen ihren früheren Arbeitgeber, der Baugenossenschaft, fand gestern am Donnerstag beim Landgericht Waldshut-Tiengen der Haupttermin statt. Die erste Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Bernhard Seyffert hat die Kündigungsschutzklage aber abgewiesen. Begründung: Die Kläger waren nicht zum Termin erschienen.

Es wurde am Donnerstag im wörtlichen Sinne kurzer Prozess gemacht. Gründe für die fristlose Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Termin nicht erörtert. Nach früheren Verlautbarungen der ...

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