Kurzer Prozess im Arbeitsgericht
Ex-Geschäftsführerin der Baugenossenschaft Zell klagt erfolglos gegen ihre Kündigung / Baugenossen denken an Schadensersatz.
ZELL/WALDSHUT-TIENGEN. Im Rechtsstreit einer ehemaligen Geschäftsführerin der Baugenossenschaft Zell gegen ihren früheren Arbeitgeber, der Baugenossenschaft, fand gestern am Donnerstag beim Landgericht Waldshut-Tiengen der Haupttermin statt. Die erste Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Bernhard Seyffert hat die Kündigungsschutzklage aber abgewiesen. Begründung: Die Kläger waren nicht zum Termin erschienen.
Es wurde am Donnerstag im wörtlichen Sinne kurzer Prozess gemacht. Gründe für die fristlose Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses wurden im Termin nicht erörtert. Nach früheren Verlautbarungen der ...