Kurzer Prozess mit Drogendealern
Bewaffneter, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln.
OFFENBURG. In der Anklage von Staatsanwalt Jochen Wiedemann war zwei Drogendealern ein bewaffneter, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen worden. Dem Duo aus dem Offenburger Raum ist vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Offenburg ein "kurzer Prozess" gemacht worden – was auch an den Geständnissen der beiden Dealer lag.
Das Gesetz sieht für den Anklagepunkt eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. Dass daraus ein minder schwerer Fall entstand und damit das Strafmaß erheblich niederer angesetzt wurde, lag insbesondere an der Kooperation der beiden. ...