Die Deutschen fühlen sich zunehmend von Lärm belästigt. 42 Prozent fühlen sich durch nachbarliche Geräusche belästigt. Kein Wunder, dass sich die Gerichte immer wieder damit befassen. Eine Zusammenstellung einschlägiger Urteile vom Deutschen Mieterbund.
Kinderlärm: Wenn kleine Kinder lachen, schreien, toben oder weinen, müssen die Nachbarn das hinnehmen. Je jünger die Kinder sind, desto höher sollte die Toleranzgrenze sein. Sind Kinder laut, bevor sie das Haus morgens verlassen, rechtfertigt das keine Mietminderung (LG München I 31 S ...