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Tag des Lärms

Lärmstreit unter Nachbarn: So urteilten Gerichte

  • Mi, 24. April 2013, 15:37 Uhr
    Panorama

Die Deutschen fühlen sich zunehmend von Lärm belästigt. 42 Prozent fühlen sich durch nachbarliche Geräusche belästigt. Kein Wunder, dass sich die Gerichte immer wieder damit befassen. Eine Zusammenstellung einschlägiger Urteile vom Deutschen Mieterbund.

Ohrstöpsel gegen Lärm.  | Foto: ddp
Ohrstöpsel gegen Lärm. Foto: ddp
Kinderlärm: Wenn kleine Kinder lachen, schreien, toben oder weinen, müssen die Nachbarn das hinnehmen. Je jünger die Kinder sind, desto höher sollte die Toleranzgrenze sein. Sind Kinder laut, bevor sie das Haus morgens verlassen, rechtfertigt das keine Mietminderung (LG München I 31 S ...

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