Das Landgericht Offenburg hat heute Mittag als Berufungsinstanz den vorläufig vom Dienst suspendierten Leiter des Städtischen Vermessungs- und Liegenschaftsamtes ebenfalls wegen Bestechlichkeit in einem minderschweren Fall verurteilt.
Es hält ebenso wie das Amtsgericht in Lahr vor einem Jahr eine Geldbuße von 120 Tagessätzen zu je 100 Euro nebst den Kosten des Verfahrens für angemessen. Juristisch gesehen bleibt dem bisherigen Amtsleiter nur noch der ...