Der Einzelhandel hat sich sehnlichst Abholangebote für die Kunden gewünscht, damit das Weihnachtsgeschäft nicht komplett wegbricht. Aber die Landesregierung schiebt den Geschäften den Riegel vor.
Die Abholung von Waren bei stationären Einzelhändlern wird in Baden-Württemberg während des harten Corona-Lockdowns von diesem Mittwoch an bis zum 10. Januar mit wenigen Ausnahmen verboten. Die Händler dürfen vorbestellte Artikel aber immerhin selber ausliefern oder ausliefern lassen, wie das grün-schwarze Kabinett am Dienstag in Stuttgart ...