Urteil gegen einen 21-jährigen, der im Juli 2019 an einem illegalen Wettrennen durch Rheinfelden teilgenommen haben soll, bleibt bestehen. Dennoch bekam der junge Mann den Führerschein zurück.
Zu schnell gefahren, ja. Ein Rennen veranstaltet, nein. Das beteuerte ein 21-Jährger vor dem Landgericht Freiburg, dem vorgeworfen wird, im Juli des vorvergangenen Jahres an einer Wettfahrt durch Rheinfelden teilgenommen zu haben. Im Berufungsverfahren entschied das Schöffengericht dennoch gegen den Angeklagten und verurteilte ihn für die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen zu ...