Rechtsextremismus
Hitlerjugend-Lied "Junges Volk" gesungen – OLG bestätigt Geldstrafe
Darf das Lied "Ein junges Volk steht auf" gesungen werden? Nein, urteilte im August das Amtsgericht Bad Säckingen – und wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe für einenSchüler aus Laufenburg.