Rechtsextremismus Hitlerjugend-Lied "Junges Volk" gesungen – OLG bestätigt Geldstrafe Darf das Lied "Ein junges Volk steht auf" gesungen werden? Nein, urteilte im August das Amtsgericht Bad Säckingen – und wurde nun vom Oberlandesgericht bestätigt. Es bleibt bei einer Geldstrafe für einenSchüler aus Laufenburg. Hilde Butz Fr, 3. Feb 2012, 8:26 Uhr Laufenburg Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren LAUFENBURG/KARLSRUHE. Im August vorigen Jahres verurteilte das Amtsgericht Bad Säckingen einen ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Hitlerjugend-Lied "Junges Volk" gesungen – OLG bestätigt Geldstrafe (veröffentlicht am Fr, 3. Feb 2012, 08:26 Uhr auf badische-zeitung.de) © 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
Jetzt diesen Artikel lesen! BZ-Digital Basis 3 € / Monatin den ersten 3 Monaten Alle Artikel auf badische-zeitung.de News-App BZ-Smart Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze Redaktioneller Newsletter Kommentarfunktion Jetzt abonnieren nach 3 Monaten jederzeit kündbar Registrieren kostenlos Jeden Monat einen -Artikel auf badische-zeitung.de lesen Redaktioneller Newsletter Kommentarfunktion Weiter Die eingegebene E-Mail Adresse ist bereits registriert. Diese E-Mail-Adresse ist bereits registriert aber nicht aktiv. Aktivierungslink erneut zuschicken Bereits Digital-Abonnent:in?