Ein Rechtsfehler ist laut Verwaltungsgericht Freiburg der Grund für dessen Entscheidung, die Arbeiten im ersten Bauabschnitt zum Ausbau der K 5138 im Tennenbacher Tal vorerst zu stoppen.
Der Rechtsfehler hängt mit der Vorprüfung zusammen, in der das Regierungspräsidium Freiburg klären musste, ob sich die Baumaßnahmen im Tennenbacher Tal negativ auf die Umwelt auswirken. Wäre dies der Fall, müsste eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen. ...