Lautes Denken ist frei
Der Bundesgerichtshof hat ein liberales Urteil gefällt – praktisch relevant ist es nicht.
Ein laut geäußerter Gedanke gehört zum "Kernbereich privater Lebensgestaltung" und ist für den Staat tabu. Das beschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Große praktische Bedeutung wird das liberale Urteil nicht haben. Dass sich jemand beim Selbstgespräch verrät, dürfte eher selten sein.
Auch der 46-jährige Anstreicher, der in München wegen Mordes verurteilt wurde, sagte nicht einfach "Ich war’s", sondern "In Kopf hätt i eam schießen sollen." Daraus aber folgerte die ...