Leserbriefe
Prof. Dr. Walter Krumholz & Wehr-Öflingen
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"Verletzung
der Gemeindeordnung"
Nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GO BW, §§ 20 ff) besitzen die Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten und -vorhaben ein weitgehendes ...