Es muss gelten "Nein heißt Nein"
Frauenberatungsstelle lädt ein zum Vortrag über den Reformvorschlag des deutschen Juristinnenbundes für das Sexualstrafrecht.
LÖRRACH. In Deutschland ist eine sexuelle Handlung gegen den ausdrücklichen Willen einer Person grundsätzlich nicht strafbar. Die im März vom Bundeskabinett beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts reicht nach Ansicht von Betroffenenverbänden, des deutschen Juristinnenbundes (djb) aber auch von Abgeordneten nicht aus. Damit befasst sich eine Veranstaltung der Frauenberatungsstelle.
Immer noch reiche ein klares "Nein" für eine Strafbarkeit nicht aus, sei also auch weiterhin die sexuelle Selbstbestimmung nicht umfassend geschützt. Dabei fordert die Istanbul-Konvention des Europarates, die für Deutschland zur Ratifizierung ansteht, das ausdrücklich. Der djb hat ...