Die elektronische Fußfessel soll künftig auch für haftentlassene gewaltbereite Extremisten eingesetzt werden können.
Seit dem Jahr 2011 ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung bundesweit möglich. Sie gilt als Maßnahme der "Führungsaufsicht" für Straftäter, die trotz Verbüßung einer mindestens dreijährigen Haftstrafe noch als gefährlich gelten. ...