Bundesgerichtshof kippt das Verbot von Demonstrationen auf Betriebsgelände von Flughäfen.
KARLSRUHE. Nicht nur in den Glitzermeilen von Flughäfen darf demonstriert werden, sondern auch auf dem normalen zugänglichen Betriebsgelände. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag ...