Das Amtsgericht Bad Säckingen verurteilt einen 44-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1650 Euro. Der Angeklagte legt umgehend Berufung ein.
Wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung ist ein 44-jähriger Mann vom Amtsgericht Bad Säckingen zu einer Geldstrafe von 1650 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte beteuerte jedoch seine Unschuld und ...