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Mehr als nur rufschädigend

Sebastian Krüger
  • Mi, 29. Oktober 2014
    Freiburg

Das Amtsgericht verurteilt einen Studenten 90 Tagessätzen, weil er einem Anwalt übel nachredete.

Der Freiburger Student hatte sich mit seinem Bruder gestritten, so sehr, dass die Sache vor Gericht ging. Und bei dieser gerichtlichen Auseinandersetzung fielen Worte, die wieder ein gerichtliches Nachspiel hatten: Der Anwalt des Bruders hatte behauptet, der Student sei gewalttätig. Der wollte das nicht auf sich sitzen lassen und bezichtigte den Anwalt pädophiler Neigungen. Der wiederum ließ sich das nicht gefallen und klagte. Nun wurde der Student von Amtsrichter Andreas Leipold wegen übler Nachrede zu 90 Tagessätzen à 33 Euro verurteilt.

Während der Verhandlung wegen Verleumdung rückte der angeklagte Student nicht von seiner Behauptung ab: "Wäre ich nicht zu hundert Prozent von der Richtigkeit meiner Vorwürfe überzeugt, würde ich sie nicht äußern", ...

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