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Mehr Spielraum für die Bauherren

Dorothée Kuhlmann

Von

Do, 01. Juni 2017

Ühlingen-Birkendorf

Gemeinderat Ühlingen-Birkendorf lockert die Vorschriften des Bebauungsplans "Wolfshöhle" in Birkendorf.

Im Bereich der „Wolfshöhle&#8220...die Grundstücksgrenzen gebaut werden.   | Foto: Kuhlmann
Im Bereich der „Wolfshöhle“ in Birkendorf dürfen künftig Garagen oder Carports näher an die Grundstücksgrenzen gebaut werden. Foto: Kuhlmann

ÜHLINGEN-BIRKENDORF. In seiner jüngsten Sitzung stimmte der Gemeinderat von Ühlingen-Birkendorf der Änderung des Bebauungsplanes für das Baugebiet "Wolfshöhle" in Birkendorf zu.

Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1987 und erlaubte keine freistehende Bebauung außerhalb der Baufenster und ohne direkten Anschluss an die ...

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