Account/Login

Mehr Staffelung bei der Zweitwohnung

Claudia Renk

Von

Fr, 14. September 2018

St. Blasien

Steuern für den zweiten Wohnsitz in St. Blasien werden künftig anders berechnet / Bebauungsplan "Dreherhauswiese" geändert.

Ob es teurer oder günstiger wird, ist ...er gestaffelt berechnet (Symbolfoto).   | Foto: Tobias Hase, dpa
Ob es teurer oder günstiger wird, ist individuell. Auf jeden Fall wird die Zweitwohnungssteuer in St. Blasien ab Januar feiner gestaffelt berechnet (Symbolfoto). Foto: Tobias Hase, dpa

ST. BLASIEN. Änderungen bei der Zweitwohnungssteuer hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Künftig wird ein fester einheitlicher Satz von 15 Prozent des jährlichen Mietaufwandes erhoben. Die neue Regelung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.

Hintergrund der Neuregelung ist die Tatsache, das die bisherige Regelung rechtlich nicht mehr zulässig ist. Bisher gab es nur drei Steuersätze, gestaffelt nach jeweils festgelegten Stufen an Mietaufwand. Durch die neue Regelung orientiert sich die Zweitwohnungssteuer nun enger ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Bereits Abonnent/in? Anmelden

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt weiterlesen

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel