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Kommentar

Die Klage gegen die Freiburger OB-Wahl hat inakzeptable Folgen

Uwe Mauch
  • Do, 14. Juni 2018, 07:37 Uhr
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BZ-Plus Wegen einer Querulantin darf Martin Horn zunächst nicht Oberbürgermeister von Freiburg werden, sondern nur Amtsverweser. Als solcher kann er im Gemeinderat nicht abstimmen. Das ist inakzeptabel.

Martin Horn ist erstmal nur Amtsverweser, nicht Oberbürgermeister.  | Foto: Michael Bamberger
Martin Horn ist erstmal nur Amtsverweser, nicht Oberbürgermeister. Foto: Michael Bamberger
Mit seltsamen Zeitgenossen hat Martin Horn seit seiner Wahl zum Freiburger ...

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