Für Beamte gilt das Mäßigungsgebot. Ein generelles Verbot politischer Betätigung außerhalb der Amtsführung bedeutet das aber nicht. Das Menschenrechtsinstitut zieht jetzt eine Grenze - bei der AfD.
Wer als Beamter für die AfD eintritt, sollte dafür nach Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) berufliche Konsequenzen spüren, bis hin zur Entlassung. "Erfahren Dienstvorgesetzte, dass Beamte Mitglied der AfD sind oder sich für diese einsetzen, auch ...