Vermieter dürfen zur Begründung auf den Mietspiegel der Nachbarstadt zurückgreifen.
KARLSRUHE (AFP). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vermietern die Begründung von Mieterhöhungen erleichtert. Ein einfacher Mietspiegel reiche grundsätzlich aus, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ...