Es bleibt ein rätselhafter und unklarer Fall, auch nach dem Urteil: Wurde ein 32-Jähriger am Rheinufer in der Ortenau erschossen, weil er sterben wollte? So sieht es das Landgericht Offenburg – und verhängte eine milde Strafe.
Mit einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Tötung auf Verlangen hat das Landgericht Offenburg den Todesschützen von Honau bestraft: Er hatte im Sommer 2013 einen 32-Jährigen erschossen. Die 8. ...